HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff und Rechtsanwältin Elger-Günther im Gespräch im Flur des gemeinsamen Bürohauses.

Für Kolleginnen und Kollegen

Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen

Sie vertreten einen Mandanten, dessen Verfahren strafrechtliche Fragen aufwirft, die Sie nicht selbst übernehmen möchten? Oder Sie benötigen zu einem laufenden Mandat eine strafrechtliche Einschätzung? Wir arbeiten regelmäßig mit Berufskolleginnen und Berufskollegen zusammen, in drei Formen.

01

Weiterempfehlung

Empfehlen Sie uns weiter, nehmen wir Folgemandate ausschließlich nach ausdrücklicher Absprache mit Ihnen an. Wenn der Mandant es wünscht, halten wir Sie über den Fortgang auf dem Laufenden. Die Vergütung vereinbaren wir in diesem Fall unmittelbar mit dem Mandanten.

02

Gemeinsame Bearbeitung

Bearbeiten wir ein Mandat gemeinsam, stimmen wir den Rahmen der Verteidigung vorab mit Ihnen ab. Besprechungen finden auf Wunsch in Ihren Kanzleiräumen statt. Auf Ihren Wunsch treten wir nach außen nicht in Erscheinung und arbeiten im Hintergrund zu. Für die Zusammenarbeit vereinbaren wir ein Stunden- oder Pauschalhonorar.

03

Gutachten und Schriftsätze

Sie können uns mit einer strafrechtlichen Begutachtung oder mit einzelnen Schriftsätzen beauftragen. Umfang, Frist und Honorar halten wir vorab schriftlich fest.

Kontakt

Sprechen Sie uns an, bevor Sie ein Mandat ablehnen. Ein kurzes Telefonat klärt in der Regel, welche der drei Formen passt.