Strafverteidigung

Strafrechtliche Vorwürfe treffen Menschen häufig völlig unerwartet.
Eine Vorladung der Polizei, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder auch nur der Hinweis, dass gegen Sie ermittelt wird - all das löst Unsicherheit, Stress und viele Fragen aus: Was bedeutet das für mich? Muss ich etwas sagen? Welche Folgen drohen? Wer steht jetzt an meiner Seite?

Allgemeines Strafrecht
Im allgemeinen Strafrecht fallen zahlreiche Delikte zusammen, die nicht dem Verkehrs-, Wirtschafts- oder Sexualstrafrecht zugeordnet sind. Gerade deshalb suchen viele Betroffene zunächst Orientierung. Wir unterstützen Sie dabei, den Vorwurf rechtlich richtig einzuordnen, die Risiken realistisch einzuschätzen und mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Strafverteidigerinnen begleiten wir Sie in allen Verfahrensstadien - vom ersten Ermittlungsansatz über Hausdurchsuchungen, Vernehmungen und Anklagen bis hin zur Berufung. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine klare Kommunikation, schnelle Erreichbarkeit und diskrete, strategische Verteidigung.

Unabhängig davon, ob Ihnen eine Körperverletzung, ein Eigentumsdelikt, eine Bedrohung oder ein sonstiges Vergehen oder Verbrechen vorgeworfen wird: Sie sind nicht allein.Wir prüfen gründlich, schützen Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie im Strafverfahren nicht unvorbereitet oder ungeschützt stehen.

Für Betroffene steht am Anfang immer eine entscheidende Weichenstellung:
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann den Verlauf des gesamten Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht ist ein weit gefächerter Bereich und umfasst all diejenigen Strafgesetze, die sich im Strafgesetzbuch und nicht in den Nebengesetzen befinden. Die Delikte des allgemeinen Strafrechts stehen überwiegend nicht in dem direkten Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Es handelt sich dabei eher um Straftaten aus der Alltagskriminalität. Besonders häufig auftretende Delikte des Allgemeinen Strafrechts, zu denen wir Sie gerne beraten sind u. A. (nicht abschließend):

Zu dem Bereich der Urkundendelikte nach den §§ 267 ff. StGB gehören insbesondere

  • Urkundenfälschung § 267 StGB - Derzeit vor allem häufig: Die Fälschung eines Bewohnerparkausweises. 
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen § 268 StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB

Andere Straftaten, die den wirtschaftlichen Bereich betreffen, sind u.A.

Weitere häufig vorkommende Straftaten sind weiterhin

Zu den gemeingefährlichen Straftaten des 28. Abschnitts des StGB zählen u. A.

Des Weiteren umfasst das allgemeine Strafrecht

 

Sollte Ihnen ein polizeiliches Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegen, zögern Sie nicht: Sie können uns telefonisch unter 040 44 55 66 erreichen oder Sie schreiben uns eine Email an info@hanse-strafrecht.de

 

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