HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther steht mit einer Akte am Fenster des Besprechungsraums und blickt hinaus.

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Nebenfolgen

Alle Beiträge zum Thema Nebenfolgen.

Nebenfolgen

Was Nebenfolgen im Strafrecht sind

Nebenfolgen sind weitere Rechtsfolgen, die das Gesetz an eine Verurteilung knüpft. Sie treten neben die Hauptstrafe, also neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, und sind von ihr zu unterscheiden. Wer nur auf das Strafmaß schaut, übersieht deshalb häufig den Teil des Urteils, der den Alltag am stärksten verändert.

Welche Nebenfolgen das Gesetz kennt

Das Strafgesetzbuch regelt mehrere Kategorien. Dazu zählen das Fahrverbot nach § 44 StGB, die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB sowie der Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit nach § 45 StGB. Hinzu kommen Folgen außerhalb des Strafgesetzbuchs, etwa im Waffenrecht oder im Aufenthaltsrecht.

Wer darüber entscheidet

Über die Nebenfolgen des Urteils entscheidet das Strafgericht. Über Erlaubnisse, Genehmigungen und Zuverlässigkeit entscheiden dagegen Verwaltungsbehörden, etwa die Fahrerlaubnisbehörde oder die Waffenbehörde. Für Betroffene bedeutet das zwei getrennte Verfahren mit eigenen Fristen, eigenen Maßstäben und eigenen Rechtsbehelfen.

Weitere Beiträge zum Thema

Die folgenden Beiträge erklären die einzelnen Bereiche im Zusammenhang: die Entziehung der Fahrerlaubnis und den Weg zu ihrer Neuerteilung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach einer Verurteilung sowie den Ablauf der Vollstreckung. Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.