HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther steht mit einer Akte am Fenster des Besprechungsraums und blickt hinaus.

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Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst Vorwürfe aus dem beruflichen und unternehmerischen Alltag: Betrug nach § 263 StGB, Untreue nach § 266 StGB, Geldwäsche nach § 261 StGB, Insolvenzstraftaten nach §§ 283 ff. StGB und § 15a InsO sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Die Verfahren sind oft aktenstark und ziehen sich über lange Zeiträume.

Betroffene bemerken solche Verfahren häufig erst bei einer Durchsuchung, einer Kontenpfändung oder einer Anfrage der Steuerfahndung. Die ersten Fragen betreffen deshalb selten den Schuldvorwurf, sondern die Folgen: Was passiert mit den beschlagnahmten Unterlagen, was darf das Unternehmen weiter tun, und wer erfährt davon.

Die Beiträge in diesem Bereich erklären den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens in Wirtschaftssachen, die Bedeutung der Akteneinsicht, die Voraussetzungen einer Selbstanzeige nach § 371 AO und die Einziehung von Vermögenswerten. Diese Hinweise geben allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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