HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther steht mit einer Akte am Fenster des Besprechungsraums und blickt hinaus.

Ratgeber

Rechtsmittel und Vollstreckung

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Rechtsmittel und Vollstreckung

Ein Urteil ist nicht das Ende des Verfahrens. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist binnen einer Woche die Berufung zum Landgericht möglich, die zu einer vollständig neuen Verhandlung über die Tatsachen führt. Die Revision prüft dagegen nur, ob das Recht richtig angewendet wurde. Gegen einen Strafbefehl steht der Einspruch offen, ebenfalls binnen zwei Wochen.

Betroffene fragen an dieser Stelle meist dasselbe: Welche Frist läuft gerade, was passiert, wenn sie versäumt wurde, und kann sich die Strafe im Rechtsmittelverfahren auch verschlechtern. Wird eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Ist ein Urteil rechtskräftig, beginnt die Vollstreckung. Dann geht es um Ratenzahlung bei einer Geldstrafe, um gemeinnützige Arbeit anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe, um Bewährungsauflagen und um die Aussetzung eines Strafrestes. Die Beiträge in diesem Bereich beschreiben Fristen und Abläufe allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.