HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin Elger-Günther steht mit einer Akte am Fenster des Besprechungsraums und blickt hinaus.

Ratgeber

Hauptverhandlung

Alle Beiträge zum Thema Hauptverhandlung.

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der Teil des Strafverfahrens, der öffentlich vor Gericht stattfindet. Sie folgt einem festen Ablauf: Aufruf der Sache, Feststellung der Anwesenheit, Verlesung der Anklage, Angaben zur Person, Beweisaufnahme, Schlussvorträge und letztes Wort. Erst danach ergeht das Urteil.

Vor dem ersten Termin stellen sich fast immer dieselben Fragen: Wer sitzt im Saal, muss man selbst etwas sagen, wie lange dauert das alles, und wer darf zuhören. Angaben zur Person sind Pflicht; eine Aussage zur Sache ist freiwillig. Erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob überhaupt eine Aussage zur Sache gemacht wird.

Die Beiträge in diesem Bereich erklären die Rolle der Beteiligten, die Bedeutung von Beweisanträgen und Zeugenaussagen, den Ablauf einer Verständigung nach § 257c StPO und die Möglichkeit einer Einstellung in der Hauptverhandlung. Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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